Ludwig Kunststoffgroßhandel oHG
Ludwig Kunststoffe GmbH
An der Steig 4
D-92348 Berg
Telefon: +49 9189 4419-0
Telefax: +49 9189 4419-19
E-Mail: service@ludwig-kunststoffe.de
Vor allem bei höherwertigen Kunststoffdichtungsbahnen oder komplizierteren Abdichtungen ist es heute mit der reinen Lieferung des Materials nicht getan. Deshalb können wir Ihnen mit der LUDWIG Kunststoffe GmbH ein Dienstleistungsunternehmen zur Seite stellen, das sich auf solche Aufgaben (Verlegungen) spezialisiert hat. Wir setzen geprüftes Personal nach WHG § 19 und mit gültigen Kunststoffschweißerprüfungen nach der DVS-Richtlinie ein.
Wir verlegen für Sie in den Bereichen Straßen-, Tief- und Garten- und Landschaftsbau folgende Arten von Kunststoffdichtungsbahnen:
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Verlegebeispiele für Kunststoffdichtungsbahnen | ||
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Als wirtschaftliche Alternativen zu Kunststoffdichtungsbahnen und mineralischen Dichtungen haben sich in den letzten Jahren Bentonitmatten in einigen Bereichen (RiStWag, Regenrückhaltung...) immer stärker etabliert:
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Verlegebeispiele für Bentonitmatten |
Aus dem Bereich Geokunststoffe verlegen wir:
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Verlegebeispiele für Geokunststoffe |
Für die Durchführung der Abdichtungsarbeiten gelten sinngemäß:
Zusätzliche, aus der Anfrage nicht erkennbare Leistungen, wie Anschlüsse an Durchdringungen oder Bauwerke werden, falls nicht im Angebot gesondert ausgewiesen, getrennt berechnet.
Soweit bei Angebotsabgabe kein aussagekräftiger Plan vorliegt, gehen wir von Böschungsneigungen von max. 1:2,5 und einer großflächigen Verlegung aus.
Kosten für Fremdüberwachung und sonstige Prüfkosten sind in den Preisen nicht enthalten.
Unterbrechungen während der Abdichtungsarbeiten, die von uns nicht zu vertreten sind, werden im Stundensatz von 42,-- € je Facharbeiterstunde in Rechnung gestellt.
Unterbrechungen, die von uns nicht zu vertreten sind und zu einer neuen Anfahrt führen, werden je neuer Anfahrt mit 650,-- € in Rechnung gestellt.
Das grobteilfreie Feinplanum in der Sohle und an den Böschungen ist bauseits trittfest und auf die Dauer der Abdichtungsarbeiten vorzuhalten. Größere Flächen müssen mit dem Verlegegerät befahrbar sein. Der Verdichtungsgrad soll 95% der einfachen Proctordichte betragen (ggf. sind die zusätzlichen technischen Vorschriften für Erdarbeiten – ZTVE – zu berücksichtigen).
Alle im Rahmen der Abdichtungsarbeiten anfallenden Erd-, Mauerer- und sonstigen Nebenarbeiten sind bauseits entsprechend dem Fortschritt der Abdichtungsarbeiten zu erbringen.
Nach ausgeführter Abdichtung ist sofort ein gemeinsames Aufmaß zu erstellen.
Bauseits zu erbringende Leistungen:
Rohrdurchführungen sind ggf. bauseits mit Los- und Festflansch-Konstruktion zu versehen, um ein einwandfreies Einbringen der Abdichtung zu gewährleisten.
Bauwerke und Betonflächen sind bauseits mit glatter Oberfläche, d.h. frei von Nestern und Graten, bzw. entsprechenden Putzauftrag für die Aufnahme der Abdichtung herzurichten.
Als Windsogsicherung werden bauseits Estrich, Verbundsteinpflaster, eine Sandschicht oder Sandsäcke aufgebracht. Dies hat mit Sorgfalt zu geschehen, um Beschädigungen der Kunststoff-Dichtungsbahnen zu vermeiden.
Randbefestigungen: Anschlußhöhe der Kunststoffdichtungsbahnen mindestens 0,30 m über dem Wasserspiegel.
Alle Höhenangaben für die Wandabdichtung sind bauseits anzugeben, die Höhenangaben müssen mindestens 0,30 m über dem höchsten Wasserspiegel liegen.
Alle Wandabdichtungen sind bauseits mit einem Schutz, z.B. Schutzmauerwerk, zu versehen.
Notwendiger Arbeitsraum für die Wandabdichtung lt. AIB mindestens 1,0 m Breite.
Rechtzeitiges Fertigstellen des Planums. Die Verlegung erfolgt gemäß Herstellervorgaben auf steinfreiem, möglichst abgewalztem, trockenem Planum. Versätze nach ZTVE max. 3 cm.
LKW-geeignete Zufahrten zur Baustelle müssen vorhanden sein.
Der Auftraggeber hat für die Verlegung der Dichtungsmatten ein Verlegefahrzeug (meist Bagger) inkl. Fahrer zu stellen.
Für die Wasserhaltung während der Bauzeit sorgt der Auftraggeber, so dass eine störungsfreie Verlegung gewährleistet ist.
Die Sicherung gegen unterläufiges Wasser ist bauseits zu erbringen.
Nach Verlegung und Aufmaßerstellung erfolgt eine sofortige Abnahme.
Durch den Auftraggeber ist sicherzustellen, dass die Überschüttung innerhalb von 24 Stunden nach Verlegung gewährleistet ist.